Der Hochzeitsbrauch des Häckselns ist eigentlich ein Brauch, der vor der eigentlichen Trauung begangen wird. Dabei wird mit Häckseln (klein geschnittenem Stroh) der Weg vom Elternhaus des Bräutigams zu den Häusern bzw. Wohnungen aller Ex-Geliebten beschritten und mit den Häckseln der Weg kenntlich gemacht. Mit den Verflossenen wird ein Glas getrunken, dann geht es weiter zum nächsten Haus. Denn auch der Weg zu den Ex-Geliebten der Braut wird mit einer Häckselspur kenntlich gemacht und auch mit diesen wird angestoßen. Da dieser Brauch verständlicherweise in einer Großstadt nur schwer zu realisieren ist, wird er fast nur noch auf dem Land begangen.
Aber auch dort sollten alle Verflossenen und Ex-Geliebten auf jeden Fall vorher eingeweiht werden, damit es weder zu Streitigkeiten noch zu unliebsamen Überraschungen kommen kann.
Solche sind beim „Kränzen“ nicht zu erwarten. Dabei hängen die Freunde des Bräutigams am Vorabend der Hochzeit Kränze aus Tannengrün an das Haus oder die Wohnung des Brautpaares, die von den Freundinnen der Braut dekorativ mit weißen Blumen geschmückt worden sind und heben gemeinsam das Glas auf das Glück des zukünftigen Brautpaares. Der „Letsch“ genannte Brauch geht auf die Tatsache zurück, dass früher drei Sonntage vor der Trauung vom Pfarrer beim sonntäglichen Gottesdienst die Eheschließung verkündigt wurde. Nach dieser Verkündigung traf man sich zum Umtrunk und feierte bis tief in die Nacht. Heute trifft man sich einfach drei Wochen vor der Trauung – zumeist ohne vorher den Gottesdienst zu besuchen – zu einer feuchtfröhlichen Feier, die große Ähnlichkeiten mit dem Polterabend hat, bei der jedoch kein Porzellan zerschlagen wird.
Auch der Polterabend gehört mit zu den Hochzeitsbräuchen. Er stammt noch aus vorchristlicher Zeit (natürlich wurde damals aus bekannten Gründen kein Porzellan benutzt) und soll bis heute die bösen Geister bannen und Glück bringen. Niemals Glas zerschlagen beim Polterabend: Das bringt allen Beteiligten, nicht nur dem Brautpaar, Unglück! Als Symbol von Fruchtbarkeit und Glück gilt noch immer das Reiswerfen, wenn das Brautpaar die Kirche oder das Standesamt verlässt.

